Das Grundstück des Blinden-Fürsorge-Vereins besetzt am südlichen Ende der Luzerner Allmend eine ortsbaulich prägnante Stelle. Topografisch formt der Ausläufer des Bireggwaldes mit dem Blindenheim eine Torsituation, die den stadträumlichen Auftakt von Horw markiert. Gleichzeitig zweigt an dieser Engstelle die Brändistrasse ab, an welcher neben dem Blindenheim eine weitere wichtige soziale Institution beheimatet ist. Der Charakter von Brändistrasse und Kantonsstrasse ist auf Grund des Verkehrsaufkommens sehr unterschiedlich. Diese Dualität prägt auch die heutige bauliche Situation und insbesondere die Umgebungsgestaltung des Areals. Während dieses sich zur Kantonsstrasse hin mehrheitlich abschottet, öffnet es sich zur Brändistrasse, über welche neben der behindertengerechten Erschliessung des Haupteinganges auch die Parkierung, die Anlieferung des Werkstattbetriebes und die Entsorgung stattfindet. Da das über die Zeit gewachsene Gebäude-Konglomerat immer mehr Freiflächen, inbesondere auch für Klein- und Nebenbauten, in Anspruch genommen hat, mussten Umfang und Qualität des durch die beidseitigen Strassen eng begrenzten Aussenraumes geopfert werden. Mit punktuellen Eingriffen konnte trotzdem ein Rundweg um den Gebäudekomplex etabliert werden, der die peripheren Freiflächen verbindet. Im Rahmen des geplanten Eingriffes bietet sich die Chance, mit dem Neubauvolumen angemessen auf die städtebauliche Torsituation zu reagieren und gleichzeitig die Umgebungsgestaltung samt deren Beziehung zu den angrenzenden Strassenräumen zu klären.